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Kann ich mein übri­ges Rest­bud­get oder ein gebuch­tes Stun­den­pa­ket aus­zah­len las­sen?

Grund­sätz­lich nein.

Mit einem Stun­den­pa­ket erwirbst du ein vor­ab bezahl­tes Zeit­gut­ha­ben, das du inner­halb der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit fle­xi­bel für geeig­ne­te Assis­tenz­auf­ga­ben nut­zen kannst. Es han­delt sich nicht um ein frei aus­zahl­ba­res Geld­gut­ha­ben.

Eine Ände­rung dei­nes Bedarfs, die Ent­schei­dung für einen ande­ren Dienst­leis­ter oder der Umstand, dass du eine ursprüng­lich geplan­te Auf­ga­be nicht mehr über my-vpa bear­bei­ten las­sen möch­test, begrün­det daher grund­sätz­lich kei­nen Anspruch auf voll­stän­di­ge oder teil­wei­se Aus­zah­lung des Rest­gut­ha­bens.

Das Stun­den­pa­ket ist nicht an eine ein­zel­ne Auf­ga­be oder einen bestimm­ten VPA gebun­den. Dein vor­han­de­nes Gut­ha­ben kann bis zum Ende sei­ner Lauf­zeit für ande­re geeig­ne­te Auf­ga­ben ein­ge­setzt wer­den. Nicht inner­halb der Lauf­zeit abge­ru­fe­ne Stun­den ver­fal­len gemäß unse­ren AGB unter § 6. Zah­lung, Rech­nung, Fäl­lig­keit, Lauf­zeit, Dop­pel­zah­lun­gen.

Gesetz­li­che Rech­te, ins­be­son­de­re ein gege­be­nen­falls bestehen­des Wider­rufs­recht für Ver­brau­cher, Rück­zah­lun­gen bei Über­zah­lun­gen und sons­ti­ge zwin­gen­de gesetz­li­che Ansprü­che blei­ben unbe­rührt.

Bit­te mel­de dich früh­zei­tig bei unse­rem Kun­den­ser­vice, wenn du Unter­stüt­zung dabei benö­tigst, geeig­ne­te Ein­satz­mög­lich­kei­ten für dein Rest­gut­ha­ben zu fin­den