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Ist mein VPA zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet?

Ja. Dein VPA ist ver­trag­lich zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet – für alle Geschäfts- und Betriebs­ge­heim­nis­se sowie ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen, die im Rah­men dei­ner Auf­ga­ben bekannt wer­den.

Die­se Ver­pflich­tung gilt auch über das Ende der Zusam­men­ar­beit hin­aus. Außer­dem ist die Geheim­hal­tung in unse­ren AGB gere­gelt.

 

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