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Haf­te ich für das, was ein VPA in mei­nem Auf­trag erle­digt?

Ja. Wenn dein VPA Auf­ga­ben in dei­nem Auf­trag über­nimmt, han­delt er/sie in dei­nem Namen, mit recht­li­cher Wir­kung für und gegen dich.

Das heißt: Wenn du dei­nem VPA eine Auf­ga­be gibst, die gegen Geset­ze, Rech­te Drit­ter oder ande­re Vor­ga­ben ver­stößt, haf­test du dafür so, als hät­test du die Auf­ga­be selbst aus­ge­führt.

Im Scha­dens­fall wei­sen wir Ansprü­che Drit­ter gegen­über my-vpa ab und lei­ten sie an den/die Verursacher:in bzw. an dich als Auftraggeber:in weiter.

Bit­te beach­te dazu auch unse­re AGB.

 

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