Häufige VPA Fragen
Was gibt es bei der Kompetenz “Vorbereitende Buchführung” zu beachten?
Wie der Name der Kompetenz schon sagt, bieten wir unseren Kunden lediglich Hilfe bei vorbereitenden Tätigkeiten in der Buchführung an. Welche Tätigkeiten du dabei erledigen darfst, ist gesetzlich geregelt. Es liegt in der Verantwortung der Kunden, deine Arbeiten entweder selbst zu kontrollieren oder von einem geprüften Steuerberater überprüfen zu lassen.
In dieser Tabelle kannst du genau sehen, welche Tätigkeiten du unter welchen Voraussetzungen erledigen darfst.
Die Tätigkeiten im grünen Bereich kannst du ohne Einschränkung erledigen. Die Tätigkeiten im gelben Bereich darfst du erledigen, wenn dein Kunde dich qualifiziert anleiten kann. Tätigkeiten im roten Bereich darfst du generell nicht erledigen. Dazu gehören beispielsweise die Übermittlung von Daten an das Finanzamt oder die Aufstellung von Abschlüssen (Monatsabschluss, Jahresabschluss, etc.). Im Falle eines Schadens haftest du persönlich dafür.
Sobald du in einer Aufgabe den Arbeitsbereich “Vorbereitende Buchführung” auswählst oder eine Aufgabe in diesem Bereich duplizierst, wird automatisch der u.s. Haftungsausschluss im Aufgabenchat gepostet. Sollte ein Kunde dennoch Aufgaben an dich delegieren, die nicht zulässig sind, kannst du dich darauf berufen.
Hallo Herr/Frau XY,
ihre Aufgabe fällt in den Arbeitsbereich “Vorbereitende Buchführung”. In diesem Bereich gelten gesetzliche Vorgaben, was ein Assistent erledigen darf. Wir haben daher eine Tabelle erstellt, aus der Sie leicht ableiten können, welche Aufgaben ihr VPA nach deutscher Gesetzgebung erledigen darf. Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, diese Vorgaben einzuhalten.
Vielen Dank und viele Grüße
Anne-Sophie Herzog
In jeder Aufgabe, in der du Vorkontierungen und/oder Kontierungen erledigst, muss ein (Vor-) Kontierungsplan vorhanden sein, der von einer qualifizierten Person erstellt wurde.