Häufige Fragen (FAQ)

Habe ich das Urheberrecht für das was mein VPA erarbeitet?

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Ja, alle VAs haben sich vertraglich dazu verpflichtet, die im Rahmen der Vertragserfüllung erworbenen Urheber- oder sonstige Schutzrechte ohne Einschränkung an den Auftraggeber zu übertragen. Das was Ihr Assistent für Sie erarbeitet gehört also Ihnen. Die Übertragung der Urheber und sonstigen Nutzrechte ist Ihnen in unseren AGBs zugesichert. → AGBs ansehen