Wie können wir helfen?

Hintergrund-Info: Versteuerung & Vertragliches

Welche Regeln bzgl. der Versteuerung gelten für unsere VPAs?

Wir unterscheiden bei der Prüfung von Steuerdaten der VPAs in 3 Fälle:

  1. Assistent hat Wohnsitz in Deutschland = Rechnungsadresse in Deutschland: Steuernummer muss auf Rechnung stehen
  2. Assistent hat Wohnsitz in Europa = Rechnungsadresse in Europa: Steuernummer ODER UsT-ID muss auf Rechnung stehen
  3. Assistent hat Wohnsitz in Drittland = Rechnungsadresse in Drittland: keine Steuernummer notwendig, wir benötigen dann jedoch eine Kopie der Abmeldungsbescheinigung aus Deutschland

Die Rechnungsadresse spiegelt also automatisch den Wohnsitz wider. Andere Kombinationen sind daher nicht zulässig. Beispiel einer falschen Kombination wäre: Assistent hat Wohnsitz in Drittland = Rechnungsadresse in Deutschland. Das würde bedeuten, steuerbar in Deutschland.

Abmeldebescheinigungen laden wir im VPA Profil hoch. Bei VPAs, die schon länger bei uns sind (vor 2022), liegt die Abmeldebescheinigung im jeweiligen VPA-Ordner in der OwnCloud.

VPAs wählen in den Rechnungsdaten aus, wo sie steuerbar sind: DE, EU oder Drittland. Je nach Auswahl ist die Angabe der Steuernummer Pflicht. Änderungen der Rechnungsdaten werden vom Teamlead geprüft und freigegeben und ggf. eine Abmeldungsbescheinigung angefordert.

 

Welche Fragen zur VPA Rahmenvereinbarung kann es geben?

Hier findest du eine Sammlung an Fragen, die uns bisher zur Rahmenvereinbarung erreicht haben.

  1. Fragen zum Startzeitpunkt der Zusammenarbeit

Der Startzeitpunkt obliegt natürlich dir, wobei unsere Zusage durchaus auf das in unserem Gespräch vereinbarte Startdatum xx.xx.xx basiert. Sollte es sich um wenige Tage verschieben, ist das nicht schlimm, aber solltest du beispielsweise nun zu der Entscheidung gelangen, erst wesentlich später beginnen zu wollen, dann würden wir unsere Zusage zurückziehen, da wir dich für aktuelle Kundenbedarfe gerne an Bord hätten.

  1. Fragen zum Thema Scheinselbstständigkeit

Als dein (potenzieller) Auftraggeber können wir dich steuerlich und rechtlich nicht beraten. Kläre diese Thematik bitte mit deinem Steuerberater.

  1. Fragen zum Thema Kontrollrecht des AG/Besuchsrecht

Es wird dich niemand “besuchen” kommen. Da hätten wir nämlich viel zu tun und müssten das ganze Jahr durch die Welt reisen, um alle unsere VPAs einmal zu besuchen :-).

  1. Fragen zum Drittland

Bewerber mit Sitz in der EU betrifft dieser Punkt nicht.

Ist es grundsätzlich möglich, dass ich in der Zukunft auch aus einem anderen Land, außer EU, für euch arbeiten kann?

Unter Drittland ist ein Land außerhalb der EU zu verstehen. Du kannst grundsätzlich auch zukünftig aus einem Drittland arbeiten. Wir müssen dann lediglich prüfen, inwiefern sich deine Angaben zur Versteuerung ändern.

  1. Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung

Wir können als Auftraggeber keine Versicherung empfehlen /haben hierzu keinen Vorschlag, Bewerber muss sich selbst darum kümmern.

  1. Fragen zur fehlenden Auflistung der Stundensätze im Vertrag

Die Stundenvergütungen je Arbeitsbereich (sowohl während deiner Startphase als auch später) haben wir bereits im Bewerbungsformular sowie im VPA-Assessment schriftlich mitgeteilt und auch in unseren Gesprächen besprochen. Diese genannten Honorare gelten. Die Rahmenvereinbarung dient dazu, wie der Name schon sagt, einen Rahmen für unsere Zusammenarbeit zu schaffen. Die Aufgaben, die du bei uns in der App erhalten wirst, dienen als Einzelverträge, in denen jeweils die Arbeitsbeschreibung und der Arbeitsbereich kommuniziert werden, bevor du diese akzeptierst.
Falls du dir noch unsicher bist, welche Aufgaben in welchen Arbeitsbereich fallen, kannst du dir unsere Services auf unserer Webseite ansehen https://www.my-vpa.com/assistenzbereiche/. Wenn du noch Fragen zu konkreten Stundensätzen hast, kann ich dir diese gerne einzeln nennen.

  1. Fragen zur Abrechnung: “Die Rechnung hat den Beleganforderungen des deutschen Steuerrechts zu entsprechen.” – Worauf bezieht sich das?

Das bezieht sich auf deine an uns zu stellenden Rechnungen, die du über die my-vpa App stellst. Die App zieht sich alle relevanten Daten (die du zuvor in dein Profil eingetragen hast, z.B. Steuernummer, Adresse, etc.).

  1. Anlage VAV & TOM, XII Haftung, Frage „Was heißt unbegrenzte Haftung?“

Unbegrenzt heißt “unbegrenzt” ;-). Du haftest für alle Schäden, die du nachweislich verursachst. Beispiel: Ein Kunde gibt dir seine Kreditkarte zur Buchung eines Fluges und du nutzt seine Kreditkarten-Daten, um dir eine teure Designer-Handtasche zu kaufen. Für diesen Schaden musst du dann selbstverständlich aufkommen.

  1. Frage zur Zeiterfassung

Wir haben innerhalb unserer App eine Zeituhr, mit der du deine Arbeitszeit aufnimmst. D.h. du startest die Zeitaufnahme bei Arbeitsbeginn und beendest sie nach deiner Tätigkeit.

  1. Frage zu folgendem Abschnitt in VAV: Warum steht da ein altes Datum?

XIII. Inkrafttreten, Beendigung, Ablösung bestehender Vereinbarungen
1. Die VAV tritt nach elektronischer Bestätigung durch den AN in Kraft; frühestens jedoch am 25.5.2018.

Das Datum in 2018 ist das Datum, an dem die VAV zum ersten Mal in Kraft getreten ist. Für den VPA gilt der Zeitpunkt, an dem er den Vertrag akzeptiert.