Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich meinen VPA abwerben oder direkt beschäftigen?

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Durch hohe Investitionen und laufende Kosten ermöglichen wir es Ihnen, virtuelle Assistenz auf Abruf über unsere Plattform zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen beispielsweise die Weiterentwicklung und zur Verfügungsstellung der IT-Infrastruktur und die Rekrutierung, Ausbildung und laufende Betreuung der VPAs sowie der Kundenbetreuung. Ohne diese zahlreichen Leistungen wäre die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und unseren VPAs nicht zustande gekommen und auf diesem Qualitätsniveau nicht möglich. Damit wir diese Leistungen anbieten können, benötigen wir die Sicherheit, dass wir an der durch uns ermöglichten und betreuten Zusammenarbeit mitverdienen. Nur so können wir unseren Service nachhaltig für Sie anbieten. Aus diesem Grund ist in unseren AGB in §8 eine direkte Beschäftigung oder das Abwerben ausgeschlossen, es sei denn, wir einigen uns mit Ihnen auf eine Vermittlungsprovision die sicherstellt, dass der durch die Direktbeschäftigung entgangene Mitverdienst kompensiert wird. Bitte kontaktieren Sie uns daher, falls Sie Interesse an einer Direktbeschäftigung haben. Wir besprechen mit Ihnen dann im Einzelfall, ob und wie eine Ablöse erfolgen kann. Wir bitten um Verständnis, dass wir unlauteren Abwerbungen und Direktbeschäftigungen mit Rechtsmitteln entgegnen müssen.